Die Grünen haben sich mal wieder was Neckisches einfallen lassen. Und wer mich kennt, der weiss, dass ich hierzu mal wieder nicht meine Finger stillhalten kann.

Quelle: bz-berlin.de

Quelle: bz-berlin.de

Im Grundgedanken ist Gesetzentwurf, welcher auf zwölf DIN-A4-Seiten am 22. Mai ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll, vielleicht nicht schlecht. Gerade wenn man sieht, wie überfordert manch ein Hundebesitzer mit seinem Tier ist. Andererseits finde ich die acht Punkte dann aber doch arg überzogen.

Laut bz-berlin.de lauten die neuen Hunde-Verbote der Grünen wie folgt:

 1.
Es ist verboten, einen Hund ohne Führerschein zu führen, egal welcher Rasse der Hund angehört, ob man ihn an der Leine führt oder nicht und wie lange man schon im Besitz des Hundes ist (§ 4,1).
2.
Es ist verboten, den Führerschein zu Hause zu lassen, wenn man mit dem Hund ausgeht (§ 4,1).
3.
Es ist verboten, die Hundeprüfung bei einer Hundeschule abzulegen, die nicht von der zentralen „Hundeprüfstelle“ erfasst ist. Die Hundeprüfstelle wäre ein neues Amt, das es noch nicht gibt (§ 2,3).
4.
Es ist verboten, einen Hund zu erwerben, ohne vorher die Hundeprüfung abgelegt zu haben (§ 4,1).
5.
Es ist verboten, einen Hund ohne elektronisches Kennzeichen (Transponder) zu halten (§ 3,1).
6.
Es ist verboten, einen Hund zu halten, ohne dass dessen Daten aus dem Transponder in einem zentralen Register des Senats gespeichert sind (§ 3,2).
7.
Wer unter 18 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Hund führen (§ 4,8,4-5).
8.
Es ist verboten, einen „großen Hund“ zu führen, ohne dass er der Hundeprüfstelle zur Kontrolle vorgeführt wurde (§ 15). Welcher Hund als „großer Hund“ gilt, definiert das Gesetz nicht. Verantwortlich für die Verbote zeichnen die grüne Tierschützerin Claudia Hämmerling und die beiden Fraktionschefinnen Antje Kapek und Ramona Pop. Zur Begründung führen sie an, dass die meisten „Beißvorfälle“ im „häuslichen Bereich“ gezählt würden.

Besonders lustig finde ich dabei den Punkt 8 „Zur Begründung führen sie an, dass die meisten „Beißvorfälle“ im „häuslichen Bereich“ gezählt würden.

Was bringt es dann, wenn der Hundeführer eine Hundeschule gemacht hat, den Führerschein beim Gassi in der Hosentasche mit rumträgt und den Hund mit einem Transponder gechipt hat?

Richtig, rein gar nichts. Denn wenn denn wirklich „die meisten Beißvorfälle im häuslichen Bereich gezählt würden„, ist es völlig irrelevant!

Ich bin selber Hundebesitzer und war mit jedem meiner Hunde in der Hundeschule. Und wenn ich beim Gassi mit einem Welpen-Besitzer ins Gespräch komme, spreche ich denjenigen/diejenige auch immer darauf an, wie sinnvoll und wichtig der Besuch einer Welpenschule für Mensch und Tier ist. Ich stehe dazu, ich empfehle jedem den Besuch einer Hundeschule.

Nur das alleine reicht nicht aus!

Da watschelt man einmal die Woche auf einen Hundeplatz, um seinem Welpen die Grundbefehle, wie Sitz – Platz – Fuss – Aus bei zu bringen und um den kleinen Wutz gegenüber anderen Hunden zu sozialisieren. Und der Rest der Woche? Da wird nicht weiter „trainiert“. Im Gegenteil, alles was so manch ein Hundebesitzer einmal die Woche übt, wird im privaten Bereich durch falsches Verhalten wieder zunichte gemacht. Habe es oft genug sehen und erleben müssen.

Aber davon mal ganz abgesehen, darum geht es ja eigentlich auch gerade gar nicht.

Liebe grüne Tierschützerin Claudia Hämmerling und liebe Fraktionschefinnen Antje Kapek und Ramona Pop denken Sie nicht, es wäre sinnvoller und effektiver, wenn man den Hundebesitzern statt Verbote vor die Nase zu ballern, einen Anreiz bieten würde?

Wie wäre es zum Beispiel damit, denjenigen „geprüften“ Hundeführern
einen Nachlass bei der Hundesteuer zu gewähren?

Der Mensch ist generell geizig und wo er sparen kann, da greift er auch zu. Wenn ich etwas günstiger bekommen kann, dann bewege ich auch meinen Arsch.

Jeder motzt über die Hundesteuer. Kein Wunder,

  • es handelt sich um eine Luxussteuer, von der eh kein Hundebesitzer etwas hat
  • das Geld fliesst in nicht nachvollziehbare Kanäle, anstatt an bedürftige Tierheime geleitet zu werden
  • überall liegen „Tretmienen“ auf den Wegen und Wiesen und nirgends ist ein sogenannter „Öffentlichkeitsprüfer“ zu sehen

Jeder Besitzer ist selber für die Erziehung seines Hundes verantwortlich. Nur muss dafür erst mal die Einsicht vorhanden sein, dass der Fehlerführende am oberen Ende der Leine ist! Wer die Möglichkeit hat, weniger zahlen zu müssen, der geht von sich aus in eine Hundeschule und lernt dort, wie er/sie mit einem Hund umgehen sollte und welche Fehler er/sie selber macht.  Oder sehe ich das falsch?

Wie ist auf bz-berlin.de so schön zu lesen?

Aber warum soll „Fachwissen“ helfen, wo „Maulkorb- und Leinenzwang“ versagen? Wer mit seinem Hund Kinder in Gefahr bringt, der ist ohnehin nicht ganz zurechnungsfähig und wird auch mit Führerschein kein anständiger Mensch.

Der normale Hundebesitzer wiederum liebt sein Tier und kennt sich gut mit ihm aus und achtet darauf, dass es niemanden belästigt. Der braucht keine Zwangsschulung, der muss nicht erfasst und gegängelt und auch nicht ständig vom Staat überwacht werden. Die grünen Damen sollen ihr Gesetz stecken lassen. Wir brauchen es nicht.

 

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